26. März 2020

Dienstanweisung und Erlaubnisschein für Arbeiten in umschlossenen Räumen

Nach mehr als zehn Jahren wurde die Dienstanweisung für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen überarbeitet. Neben der Aktualisierung der geltenden Vorschriften und Regeln wurden auch die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen für den Einstieg eingearbeitet. Ebenso wie die Vorgängerversion gilt die Dienstanweisung für alle im Abwasserbereich der Stadt Stuttgart arbeitenden Firmen und städtischen Mitarbeiter. Außerdem wurde in diesem Zuge auch der Erlaubnisschein für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen überarbeitet.

Beide Dokumente können fortan unter Informationsmaterial auf der Homepage der Stadtentwässerung Stuttgart heruntergeladen werden.

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