In Stuttgart wird seit dem 1. Januar 2007 die Abwassergebühr in ein Schmutzwasserentgelt und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Durch die Aufteilung wird seitdem eine größere Gebührengerechtigkeit erreicht, da eine pauschale Umverteilung der Kosten für die Niederschlagswasserentsorgung entfällt.
Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11. März 2010 sind alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg verpflichtet, die Kosten nach dem Verursacherprinzip zu verteilen. Abwasser ist nicht nur das Schmutzwasser aus z. B. Toiletten, Duschen oder Waschmaschinen, sondern auch das Niederschlagswasser, das von den Grundstücken jedes Einzelnen von Dachflächen, Einfahrten usw. in das Kanalnetz fließt.
Für die Ableitung von Abwasser und dessen Reinigung in öffentlichen Abwasseranlagen erhebt die Stadtentwässerung die Abwassergebühr in Form eines Schmutzwasserentgelts und einer Niederschlagswassergebühr. Dieser Gebührenpflicht unterliegt jedes Grundstück, das an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossen ist. Im bundesweiten Vergleich mit anderen Großstädten liegen die Stuttgarter Abwasserpreise auf einem günstigen Niveau. Die Stadtentwässerung Stuttgart (SES) erhält durch die getrennt erhobenen Schmutz- und Niederschlagswassergebühren keine Mehreinnahmen. Die anfallenden Gesamtkosten werden lediglich in zwei Gebühren aufgeteilt.