Allgemeine Fragen zum Thema Gebühren
1. Niederschlagswassergebühren
Wie hoch ist die Niederschlagswassergebühr und hängt die Höhe der Niederschlagswassergebühr von der Regenmenge ab?
Die Gebühr ist nicht von der Regenmenge abhängig.
Was kann man tun, damit die eigene Niederschlagswassergebühr reduziert wird?
Es gibt die Möglichkeit, Flächen zu entsiegeln, um die eigene Niederschlagwassergebühr zu reduzieren. Eine Möglichkeit ist z. B den Asphalt der Garageneinfahrt durch Rasengittersteine zu ersetzen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin das Niederschlagswasser nicht über Regenrohre in die Kanalisation zu entwässern, sondern in einer Zisterne aufzufangen und mit diesem Wasser den Garten zu bewässern.
Diese Minderungen der Gebühr müssen beantragt werden.
Wie wirken sich Regentonnen auf die Niederschlagswassergebühr aus?
Wie wirken sich Zisternen auf die Niederschlagswassergebühr aus?
Sind begrünte Dachflächen niederschlagswassergebührenpflichtig?
Begrünte Dachflächen sind grundsätzlich voll gebührenpflichtig. Begrünte Dächer mit einer Pflanzsubstratstärke von mindestens 6 cm bzw. Flachdächer, die als Nassdächer mit planmäßigem, ständigem Wassereinstau ausgebildet sind, werden auf Antrag und mit entsprechenden Nachweisen jedoch lediglich mit 50 % ihres Messgehalts als Berechnungsfläche verwendet. Flächen von intensiv begrünten Tiefgaragendächern mit einer Pflanzsubstratstärke von mehr als 50 cm, werden auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen im Rahmen der Gebührenbemessung nicht berücksichtigt.
Was muss ich tun, wenn ich Erhebungsunterlagen für die Niederschlagswassergebühr bekommen habe?
Wir bitten Sie, die Flächenerfassungsbögen auszufüllen und mit entsprechenden Nachweisen zurückzusenden.
Mit diesen Merkblättern möchten wir Ihnen eine Ausfüllhilfe rund um den Flächenerfassungsbogen geben sowie mögliche Fragen beantworten:
Kann ich selbst Angaben zu den Flächen auf meinem Grundstück machen?
Ja, Sie können Ihre Angaben zu Ihrer bebauten und befestigten Flächen selbst im Flächenerfassungsbogen machen. Diese ersetzen den Faktor für die Berechnungsfläche.
Mit diesen Merkblättern möchten wir Ihnen eine Ausfüllhilfe rund um den Flächenerfassungsbogen geben sowie mögliche Fragen beantworten:
Was muss ich tun, wenn sich etwas an meinem Grundstück ändert?
Findet eine Änderung am Gebäude, Grundstück oder dessen Nutzung statt, wirkt sich das in der Regel auf die Flächenberechnung aus. In den folgenden Fällen sollten Sie aktiv werden und mit der Stadtverwaltung Kontakt aufnehmen:
- Vergrößerung oder Verkleinerung der angeschlossenen befestigten Fläche
- Änderungen an Gebäuden wie Abriss, Neubau, Anbau
- Änderungen der Flächennutzung, z. B. ein Hof, Parkplatz oder eine Terrasse wurde angelegt
- Wenn Sie eine Zisterne in Betrieb nehmen
- Änderungen an der Nutzung von Zisternenwasser
- Betrieb von Drainagen
In allen diesen Fällen sind Nachweise erforderlich
Wie wird die Niederschlagswassergebühr für Tiefgaragen berechnet?
Die Niederschlagswassergebühr wird bei Tiefgaragen, die über eine Drainage an die Kanalisation angeschlossen sind zu 100 Prozent veranlagt.
Ab einer Überdeckung von mindesten 6 cm Substratstärke wird für die betreffende Fläche eine Ermäßigung von 50 Prozent gewährt. Ist die Substratstärke jedoch größer als 50 cm, kann die betreffende Fläche vollständig abgezogen werden.
Was bedeutet Abflussbeiwert?
Der Abflussbeiwert beschreibt den prozentualen Anteil des Niederschlagswassers, der in den Abfluss gelangt. Dieser stellt so das Verhältnis zwischen effektivem Niederschlag und dem Gesamtniederschlag dar.
Was ist der Unterschied zwischen versiegelten Flächen, befestigten Flächen und Dachflächen?
Es ist entscheidend, ob Wasser abgeleitet oder zurückgehalten wird oder versickern kann.
Versiegelte Flächen sind Flächen, in denen kein Wasser versickern kann, z. B. asphaltierte Flächen.
Befestigte Flächen sind Flächen mit ebener oder nahezu ebener Trittfläche. Pflasterflächen, wie z. B. Betonpflaster oder Kopfsteinpflaster jeweils mit Fugen, oder auch Schotterwege zählen zu den befestigten, aber nicht komplett versiegelten Flächen. Wasser wird hier nur zum Teil abgeleitet, wobei ein Teil auch versickern kann.
Dachflächen können unterschiedlich gestaltet werden. Ein Dach mit Dachziegeln gilt grundsätzlich als versiegelte Fläche, ein Gründach, das Wasser speichern und zurückhalten kann, gilt hingegen nicht als komplett versiegelte Fläche.
2. Schmutzwasserentgelt
Wie hoch ist das Schmutzwasserentgelt?
Das Schmutzwasserentgelt für die anfallende Schmutzwassermenge beträgt aktuell 1,69 Euro pro Kubikmeter (Stand 01.01.2020). Als angefallene Schmutzwassermenge gilt der Frischwasserverbrauch.
Wie hoch ist das Schmutzwasserentgelt?
Muss bei der Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser ein Schmutzwasserentgelt bezahlt werden?
Muss ich für das aus einem Gartenwasserhahn entnommene Frischwasser zur Bewässerung von Grünanlagen auch Schmutzwasserentgelt bezahlen?
3. Gebührenbescheid / Rechnung
Wieso werden Niederschlagswasser und Schmutzwasser getrennt berechnet?
Das Niederschlagswasser und Schmutzwasser werden getrennt berechnet, damit für Sie die Kostentransparenz gewährleistet bleibt.
Wieso werden Niederschlagswasser und Schmutzwasser getrennt berechnet?
Warum erhalte ich eine Rechnung vom Wasserversorgerunternehmer und einen Gebührenbescheid von der Stadtverwaltung?
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