11. April 2018

Wirtschaftsplan 2018/2019 der Stadtentwässerung Stuttgart SES vom Regierungspräsidium genehmigt

Die Infrastruktur der kommunalen Abwasserwirtschaft stellt einen bedeutenden Vermögenswert der Daseinsvorsorge dar. Um die hohe Qualität und Entsorgungssicherheit durch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart zu gewährleisten, ist der Werterhalt und die Entwicklung einer modernen, anlagenintensiven und langlebigen Infrastruktur notwendig. Klimawandel, demografische Veränderungen und steigende Bau-, Rohstoff- und Energiepreise stellen die Erfolgs- und Finanzplanung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart weiter vor große Herausforderungen. Im Wirtschaftsplan 2018/2019 der SES sind sowohl die Interessen der Bürger, die ökologischen, betrieblichen und die finanzwirtschaftlichen Interessen ausgewogen berücksichtigt. 

Im Erfolgsplan sind für 2018 Erträge in Höhe von 116,6 Mio. EUR und Aufwendungen in Höhe von 115,3 Mio. EUR vorgesehen. Das Jahresergebnis in Höhe von 1,4 Mio. EUR soll der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt werden.

Für 2019 sind im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 119,0 Mio. EUR und Aufwendungen in Höhe von 117,4 Mio. EUR angesetzt. Das eingeplante Jahresergebnis in Höhe von 1,6 Mio. EUR soll ebenfalls der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

Im Vermögensplan sind Einnahmen (Finanzierungsmittel) und Ausgaben (Finanzierungsbedarf) ausgeglichen in Höhe von 76,7 Mio. EUR für 2018 und in Höhe von 76,3 Mio. EUR für 2019 vorgesehen. Auf der Ausgabenseite sind notwendige Investitionen zu Sanierung, Erhalt, Erneuerung und Ausbau des Stuttgarter Kanalnetzes und der Klärwerke für 2018 in Höhe von 50,7 Mio. EUR und für 2019 in Höhe von 51,1 Mio. EUR eingeplant. Die Investitionsbudgets beinhalten folgenden Entwicklungen:

  • Erhöhte Sanierungsinvestitionen zum Infrastrukturerhalt und -entwicklung des öffentlichen Kanalnetzes
  • Zusätzliche Investitionen (sowohl für das öffentliche Kanalnetz als auch im Klärwerksbereich) vor dem Hintergrund der Forderungen des Landes zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Der notwendige Kreditbedarf liegt in 2018 bei 30,0 Mio. EUR und in 2019 bei 29,9 Mio. EUR. Der Kreditbedarf wird vollständig durch städtische Darlehen und Trägerdarlehen gedeckt. 

Die Finanzplanung der SES zeigen den notwendigen Finanzierungsbedarf und -mittel bis zum Planungsjahr 2022. Ab 2020 steigt der notwendigen Investitionsbedarf an. Dabei wurden folgende zukünftige Entwicklungen berücksichtigt:

  • Erhöhte Sanierungsinvestitionen zum Infrastrukturerhalt und -entwicklung des öffentlichen Kanalnetzes
  • Verbesserung der Reinigungsleistung des Hauptklärwerks Mühlhausen im Hinblick auf den zukünftigen Zielwert für Phosphor und die Reduzierung von anthropogenen Spurenstoffen wie Medikamente, Kosmetika und Pestizide
  • Gewährleistung der sicheren und umweltgerechten Klärschlammverbrennung im Hauptklärwerk Mühlhausen. Die bestehenden Verbrennungslinien sind für die Folgejahre entsprechend zu ertüchtigen
  • Erneuerungsinvestitionen der Belebungsbecken 7 bis 12 im Hauptklärwerk Mühlhausen. Die Anlage aus dem Jahr 1977 ist zur Umsetzung der weitergehenden Forderungen an die Stickstoffelimination und die Verschärfung des Ablaufwertes für Phosphor zu modernisieren